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Duisburg: Nur fünf Euro Beute, aber sechs Jahre Haft
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Land- und Amtsgericht Duisburg
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Duisburg: Nur fünf Euro Beute, aber sechs Jahre Haft

Das Landgericht Duisburg hat einen 46-Jährigen wegen schwerer räuberischer Erpressung und versuchten Wohnungseinbruchs verurteilt. Warum das Urteil so deutlich ausfällt.

Veröffentlicht: Dienstag, 19.05.2026 03:20

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Das Landgericht am König-Heinrich-Platz hat einen 46-jährigen Duisburger zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Gerichtsangaben ging es um schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit versuchtem Wohnungseinbruchsdiebstahl. Die Tat passierte in der Nacht zum 21. November 2025 in Oberhausen. Der Mann hatte dort die Tür eines Einfamilienhauses eingetreten. Anschließend informierte er die dreiköpfige Familie im Haus darüber, dass er Geld brauche, drogensüchtig sei und bewaffnet sei. Die Familie gab ihm fünf Euro. Danach verließ der Mann das Haus und wurde von der bereits wartenden Polizei festgenommen.

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Tat in Oberhausen und Beute von fünf Euro

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Wie sich später herausstellte, hatte der 46-Jährige tatsächlich ein scharfes Messer in der Tasche. Das Gericht bewertete die geringe Beute nicht als Grund für eine mildere Strafe. Nach Einschätzung der 1. Großen Strafkammer hatte der Angeklagte mit einer deutlich höheren Beute gerechnet. Außerdem war er bereits vielfach und auch wegen ähnlicher Delikte vorbestraft. Deshalb sah das Gericht keinen Raum für einen sogenannten minderschweren Fall. Damit blieb es beim höheren Strafrahmen. Das Urteil fiel deshalb deutlich aus.

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Haft in Duisburg mit anschließender Therapie

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Trotz der Freiheitsstrafe von sechs Jahren muss der Mann laut Gericht nicht die gesamte Zeit im Gefängnis verbringen. Nach anderthalb Jahren Haft soll er für voraussichtlich zwei Jahre in einer geschlossenen Therapieeinrichtung untergebracht werden. Das Gericht hat diese Maßnahme ebenfalls angeordnet. Weitere Angaben zu möglichen Rechtsmitteln enthält die Mitteilung nicht. Auch zu einer Einlassung des Angeklagten gibt es keine Informationen. Klar ist bislang nur das Urteil des Landgerichts Duisburg und der weitere Vollzugsplan.

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