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Duisburg: Neue Konsequenzen in der DVV-Affäre
© Tanja Pickartz / FUNKE Foto Services
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Duisburg: Neue Konsequenzen in der DVV-Affäre

In Duisburg bereitet die DVV Schadensersatzforderungen gegen zwei Ex-Vorstände vor.Ein Zwischenbericht nennt 5,3 Millionen Euro möglichen Schaden.

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Die Aufsichtsräte von DVV, Stadtwerken Duisburg und DVG haben weitere rechtliche Schritte gegen Marcus Wittig und Axel Prasch beschlossen. Die beiden früheren Geschäftsführer und Vorstände sollen möglicherweise für finanzielle Schäden haften. Die Aufsichtsräte wollen Schadenersatzansprüche vorbereiten. Außerdem haben sie erneut Kündigungen aus wichtigem Grund ausgesprochen. Grundlage ist ein erster Zwischenbericht externer Rechtsanwälte, die seit einem anonymen Hinweis ermitteln.

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Hoher möglicher Schaden

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Die Anwälte beziffern den möglichen Schaden vorläufig auf rund 5,3 Millionen Euro. Sie prüfen bislang sieben Fälle, in denen Wittig und Prasch überhöhte Zahlungen oder unangemessene Vereinbarungen angewiesen oder gebilligt haben sollen. Fünf Fälle betreffen frühere Betriebsratsmitglieder. Deren Gehälter, Sonderzahlungen oder Abfindungen sollen zum Teil deutlich über dem für vergleichbare Tätigkeiten üblichen Niveau gelegen haben.

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Gehalt ohne Arbeit?

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In zwei weiteren Fällen geht es um Beschäftigte, die über Jahre Gehalt erhalten haben sollen. Laut Zwischenbericht ist bei ihnen keine Arbeit erkennbar oder dokumentiert. Ihre Arbeitsorte waren jeweils an ihre privaten Wohnsitze verlegt worden. Die Zahlungen sollen in einem Fall mehr als sieben Jahre, im anderen mehr als achteinhalb Jahre gelaufen sein. Beide Beschäftigten sollen persönliche Verbindungen zu früheren Betriebsratsvorsitzenden gehabt haben.

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Untersuchung läuft weiter

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Der DVV-Konzern hat nach eigenen Angaben bereits Verträge aufgelöst und Zahlungen zurückgefordert, soweit das rechtlich möglich war. Die Untersuchung ist aber noch nicht abgeschlossen. Auch die genaue Höhe eines möglichen Schadens steht damit nicht fest. Die Staatsanwaltschaft wird laut Unternehmen fortlaufend informiert. Für die Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

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