Anzeige
Duisburg Hbf: DB verbietet Alkohol im Bahnhof
© Radio Duisburg
Teilen:

Duisburg Hbf: DB verbietet Alkohol im Bahnhof

Am Duisburger Hauptbahnhof gilt ab sofort ein Alkoholkonsumverbot. Die Deutsche Bahn will so das Sicherheitsgefühl verbessern. Was genau erlaubt bleibt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 27.05.2026 03:11

Anzeige

Die Deutsche Bahn weitet ihr Alkoholkonsumverbot in Nordrhein-Westfalen aus. Seit dem 26. Mai gilt die Regel auch am Duisburger Hauptbahnhof. Damit gehört Duisburg zu mehreren großen Bahnhöfen im Land, an denen Reisende und Besucher keinen Alkohol mehr im Bahnhof trinken dürfen. Nach Angaben der DB soll das Verbot das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste verbessern. Hintergrund sind Rückmeldungen von Reisenden, Besuchern sowie Mitarbeitenden der Bahn und ihrer Partner. Sie wünschen sich laut DB ein ruhigeres und sichereres Umfeld in den Bahnhöfen.

Anzeige

Was im Bahnhof in Duisburg verboten und erlaubt ist

Anzeige

Das Verbot umfasst den gesamten Bahnhofsbereich. Dazu zählen nach Angaben der Deutschen Bahn auch die Zuwege und die Bahnsteige. Verboten ist nicht nur das Trinken von Alkohol, sondern auch das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn diese zum Konsum im Bahnhof bestimmt sind. Erlaubt bleibt dagegen, verschlossene alkoholische Getränke mitzuführen, etwa nach einem Einkauf auf dem Heimweg. Auch in Restaurants im Bahnhof darf weiterhin Alkohol getrunken werden. Die Bahn macht damit deutlich, dass das Verbot nicht die Gastronomie im Bahnhof betrifft.

Anzeige

So will die Deutsche Bahn das Verbot durchsetzen

Anzeige

Die DB will das neue Alkoholkonsumverbot nach eigenen Angaben mit Augenmaß umsetzen. Zunächst sollen Mitarbeitende über die geänderte Hausordnung informieren. Zusätzlich weisen Durchsagen und Aushänge im Bahnhof auf die neue Regel hin. Wer sich nicht an das Verbot hält, kann einen Platzverweis bekommen. Bei wiederholten Verstößen ist auch ein Hausverbot möglich. Die Bahn setzt damit zunächst auf Information und klare Hinweise, kündigt bei Missachtung der Regeln aber auch Konsequenzen an.

Anzeige
Anzeige
Anzeige