
Die Stadt beginnt am 1. Juli 2026 mit der schrittweisen Einführung der Bezahlkarte für volljährige Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Damit werden diese Leistungen künftig bargeldlos bereitgestellt. Die Umstellung soll geordnet und möglichst reibungslos bis zum Jahresende erfolgen. Betroffen sind volljährige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
So funktioniert die neue Karte
Die Bezahlkarte kann für Einkäufe des täglichen Bedarfs genutzt werden. Zusätzlich ist es möglich, pro Person monatlich bis zu 50 Euro in bar abzuheben. Die Stadt setzt damit auf ein bargeldloses Verfahren für die Leistungsgewährung. Die Stadt hatte sich grundsätzlich schon Anfang 2024 positiv zur Einführung der Bezahlkarte geäußert. Damals hieß es, mit der Karte könne unter anderem Missbrauch von Sozialleistungen verhindert werden.
Informationsangebote für Betroffene liefen bereits im Mai
Um die Umstellung in Duisburg vorzubereiten, gab es bereits im Mai 2026 mehrsprachige Informationsveranstaltungen. Dort wurde den Betroffenen die neue Auszahlungsform vorgestellt. Außerdem ging es um die Funktionsweise und die Nutzungsmöglichkeiten der Bezahlkarte. Die Stadt will so einen möglichst reibungslosen Übergang sicherstellen, wenn die Einführung nun nach und nach beginnt.