
Nach dem schweren Verkehrsunfall in Dinslaken hat die Staatsanwaltschaft Duisburg ein Ermittlungsverfahren gegen die Unfallfahrerin eingeleitet. Der Verdacht lautet auf fahrlässige Tötung. Bei dem Unfall gestern in Dinslaken waren zwei zwölfjährige Schüler tödlich verletzt worden. Ein weiterer Schüler wurde nach aktuellem Stand leicht verletzt. Wie genau es zu dem Unfall kam, ist derzeit noch unklar. Die genauen Abläufe und die Ursache sind laut Staatsanwaltschaft Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Frühere Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Duisburg
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, wurde gegen die Beschuldigte bereits im Jahr 2025 ermittelt. Damals ging es um den Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs nach einem Unfall vom 19. Mai 2025. Nach dem Ergebnis der damaligen Ermittlungen hatte die Frau einen plötzlichen Ohnmachtsanfall erlitten, der für sie nicht vorhersehbar gewesen sein soll. Das Verfahren wurde deshalb mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Ob dieser frühere Fall für die aktuellen Ermittlungen eine Rolle spielt, ist noch offen. Genau das dürfte nun mit zur Prüfung der Staatsanwaltschaft gehören.
Internistischer Notfall mögliche Unfallursache
Die Ermittler haben nach eigenen Angaben bereits mehrere Maßnahmen veranlasst. So wurde das Auto der Beschuldigten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Außerdem wurde ein Sachverständiger damit beauftragt, ein Gutachten zur Rekonstruktion des Unfalls zu erstellen. Nach dem derzeitigen Stand soll auch ein implantierter Ereignisrekorder ausgewertet werden, der die Herzaktivität der Fahrerin aufzeichnet. Von diesen Daten erhoffen sich die Ermittler weitere Hinweise darauf, was unmittelbar vor dem Unfall passiert ist. Eine Vernehmung der Beschuldigten steht noch aus, weil sie wegen ihrer Verletzungen weiterhin im Krankenhaus liegt.
Stand zu Verletzten und offenen Fragen
Der dritte betroffene Schüler musste nach aktuellem Stand nicht im Krankenhaus behandelt werden. Die Ermittlungen konzentrieren sich nun darauf, den Unfallhergang möglichst genau nachzuvollziehen. Dazu gehören technische Auswertungen, die Analyse des Fahrzeugs und weitere Erkenntnisse zum Gesundheitszustand der Fahrerin. Eine abschließende Bewertung ist deshalb noch nicht möglich. Klar ist bislang nur, dass viele Fragen weiter offen sind. Die Staatsanwaltschaft Duisburg will diese nun im Rahmen des Verfahrens klären.