
Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz hat am Freitag der Prozess gegen einen 25-jährigen Duisburger begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm ein unerlaubtes Autorennen, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Im Mittelpunkt steht ein schwerer Unfall auf der A59 aus dem Oktober 2024. Nach Angaben aus der Anklage soll der Mann mit einem hochmotorisierten Mietwagen unterwegs gewesen sein. Der Fall hat in Duisburg große Aufmerksamkeit ausgelöst, weil dabei ein junger Mann starb und eine 42-jährige Polizistin schwer verletzt wurde. Zum Prozessauftakt kündigte die Verteidigung an, dass sich der Angeklagte schweigend verteidigen wolle.
Unfall an der Ausfahrt Duissern laut Anklage bei Tempo 187
Laut Anklage soll der 25-Jährige am Mittag des 22. Oktober 2024 auf der A59 in Fahrtrichtung Dinslaken mit 187 Stundenkilometern gefahren sein. Auf dem betroffenen Abschnitt waren nur 80 Kilometer pro Stunde erlaubt. An der Ausfahrt zur A42 soll er dann von der mittleren Spur über eine Sperrfläche in die Ausfahrt gezogen haben. Bei einer Bremsung habe er wegen der hohen Geschwindigkeit die Kontrolle über den Wagen verloren. Das Auto soll abgehoben, sich in der Luft gedreht und auf die Gegenfahrbahn geschleudert worden sein. Dort traf es ein Auto, das gerade auf die Autobahn auffahren wollte.
Die 42-jährige Fahrerin des anderen Wagens wurde bei dem Zusammenstoß schwer verletzt. Nach den Angaben aus dem Gericht erlitt die Polizistin zahlreiche Brüche im Gesicht und am Körper. Auch der 24-jährige Beifahrer des Angeklagten wurde schwer verletzt. Er zog sich schwere Kopfverletzungen zu und starb eine Woche später im Krankenhaus.
Angeklagter entschuldigt sich
Der junge Mann entschuldigte sich bei der Mutter des verstorbenen Beifahrers und bei der verletzten Polizistin. Weitere Angaben zur Sache machte er zunächst nicht. Das Verfahren wird damit in den nächsten Terminen vor allem durch die Auswertung von Beweisen und mögliche Zeugenaussagen geprägt sein. Nach aktuellem Stand soll es noch mindestens einen weiteren Verhandlungstermin Ende April geben. Ein Urteil fiel zum Auftakt noch nicht.