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In NRW gelten verschärfte Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Davon sind auch die Schulen betroffen. Bis Ende Januar wurde vom Land Distanzunterricht angordnet. Diesen müssen die Schulen selbst gestalten - beispielsweise in dem online Aufgaben bereitgestellt werden, die von den Schülern bearbeitet werden müssen. Eine Notbetreuung wird nur für Schüler der Klassen 1-6 angeboten. Auch der Kita-Betrieb wird weiter eingeschränkt und ebenfalls nur als Notbetreuung angeboten. Diese sollten Eltern nur bei dringendem Bedarf in Anspruch nehmen.
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