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Diese EU-Regeln können Tierhalter in Duisburg treffen
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Diese EU-Regeln können Tierhalter in Duisburg treffen

In Duisburg können neue EU-Artenschutzregeln auch private Tierhalter betreffen. Welche Tiere gemeldet werden müssen und worauf Betroffene jetzt achten sollten.

Veröffentlicht: Montag, 13.07.2026 09:01

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Neue Artenschutzregeln der Europäischen Union können auch Auswirkungen auf private Tierhaltungen in Duisburg haben. Die EU setzt damit Beschlüsse der 20. Artenschutzkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES in europäisches Recht um. Dadurch ändert sich der Schutzstatus zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Was zunächst nach Vorschriften für Zoos oder den internationalen Wildtierhandel klingt, kann laut Stadt auch Menschen in Duisburg betreffen, die geschützte Tiere zuhause halten. Genannt werden in der Mitteilung unter anderem Kernknacker, Blattschwanzgeckos und Vogelspinnen. Tierhalter sollten deshalb prüfen, ob ihre Tiere von den Änderungen betroffen sind.

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Untere Naturschutzbehörde in Duisburg rät zum Prüfen

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Wer Reptilien, Vögel, Vogelspinnen oder andere geschützte Arten hält, sollte sich nach Angaben der Stadt zeitnah informieren. Auf der Internetseite der Unteren Naturschutzbehörde gibt es in der Rubrik „Meldepflicht“ eine aktuelle Übersicht zu Arten, deren Schutzstatus sich verändert hat. Zusätzlich kann die Datenbank WISIA des Bundesamtes für Naturschutz helfen, den Status einzelner Tiere zu prüfen. Wer unsicher ist, sollte sich direkt an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Die Stadt weist darauf hin, dass für fast alle besonders oder streng geschützten lebenden Wirbeltiere eine gesetzliche Meldepflicht gilt. In Duisburg kann diese Meldung online oder per Post erfolgen.

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Meldepflicht gilt auch bei Geburt, Verkauf oder Tod

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Die Pflicht endet nicht beim Kauf oder Erwerb eines Tieres. Laut Stadt müssen auch weitere Bestandsveränderungen gemeldet werden. Dazu gehören zum Beispiel Nachzuchten, der Verkauf, die Abgabe oder der Tod eines Tieres. Christian Schreiner von der Unteren Naturschutzbehörde erklärt, dass die Meldepflicht ein wichtiger Baustein im internationalen Artenschutz ist. Sie helfe dabei, legale Nachzuchten von illegal aus der Natur entnommenen Tieren zu unterscheiden und den Handel mit bedrohten Arten nachvollziehbar zu machen. Die Stadt rät deshalb dazu, vorhandene Unterlagen jetzt zu prüfen und fehlende Meldungen gegebenenfalls nachzuholen.

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Mehr als 21.000 exotische Tiere in Duisburg gemeldet

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Der Fachbereich Handelsartenschutz der Unteren Naturschutzbehörde kontrolliert in Duisburg den Handel mit geschützten Arten. Dazu zählen laut Mitteilung auch mehr als 21.000 exotische Tiere in rund 4.500 privaten Haltungen im Stadtgebiet. Der Fachbereich erteilt außerdem Vermarktungsgenehmigungen, prüft den legalen Erwerb geschützter Arten und führt artenschutzrechtliche Kontrollen durch. Beispiele für geschützte Tiere nennt die Mitteilung ebenfalls: darunter die Griechische Landschildkröte, der Kongo-Graupapagei und der schreckliche Pfeilgiftfrosch. Die Stadt macht damit deutlich, dass Artenschutz nicht nur große Einrichtungen betrifft, sondern auch private Halter in Duisburg. Wer geschützte Tiere hält, muss die Vorgaben eigenständig beachten.

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