Die geplanten Lockerungen an den Kitas - Corona-Update 08.05.

In NRW sollen alle Kinder wieder regelmäßig in die Kitas gehen können. Das hat NRW-Familienminister Stamp in Düsseldorf angekündigt. Bis dahin wird an den Einrichtungen die Rückkehr zur Normalität schrittweise durchgeführt.

© Land NRW

Nächste Woche Donnerstag (14.05.) geht es schon los: Dann dürfen Vorschulkinder mit Förderungsbedarf, alle Kinder mit Behinderungen und Flüchtlingskinder wieder in den Kitas betreut werden. Gleichzeitig dürfen die 2-jährigen wieder zur Tagespflege gehen und Eltern dürfen ihre Kinderbetreuung untereinander auch privat organisieren. Ab dem 28. Mai können wieder ALLE Vorschulkinder wieder in die Kita. Und ab Juni sollen alle anderen Kinder bis zu den Sommerferien mindestens zweimal wieder in den Kindergarten gehen. Damit ab September alle Kinder regelmäßig zur Kita können, will die Landesregierung eine Studie in Auftrag geben - mehrere Tausend Kinder sollen dann regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden. 

Autor: José Narciandi

Livestream der Landesregierung 08.05.2020

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Das sind die Lockerungen für NRW im Schnellüberblick

  • Handel und Dienstleistung: 800 Quadratmeter-Regel für Läden gilt ab 11. Mai nicht mehr - unter Abstandsgebot gilt: Ein Kunde pro zehn Quadratmeter
  • Gastronomie und Tourismus wird wieder starten: Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs ab 11. Mai
  • Touristische Aufenthalte, Individualreisen mit Wohnsitz in NRW sind wieder erlaubt
  • Freizeitparks dürfen wieder öffnen,
  • Sport und Freizeit: Ab Donnerstag, 7. Mai, ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel möglich, ab Montag dürfen Fitnessstudios, Tanzstudios und Sportvereine wieder den Betrieb aufnehmen
  • Ab 20. Mai werden Freibäder öffnen, ausgenommen sind Spaßbäder
  • Ab 30. Mai ist die Ausübung von Sportarten von Kontaktsportarten und in Hallen wieder möglich, sportliche Wettbewerbe sind ab 30. Mai wieder zulässig,
  • Für Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Kinos sollen ab 30.Mai ermöglicht werden, dass sie offen sind
  • Für Großveranstaltungen gilt bis 31. August ein Verbot
  • Es sollen aber Versammlungen zugelassen werden, wenn Veranstalter Mindestabstände einhalten und strenge Schutzkonzepte (für bspw. Fachmessen/Fachkongresse) möglich machen.
  • Die Maskenpflicht bleibt bestehen, die Kontaktbeschränkungen gelten in NRW bis zum 5. Juni

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