
Der Jahreswechsel bringt viele Neuerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich. Von höheren Mindestlöhnen über verschärfte Transparenzpflichten bis hin zu Entlastungen bei Lieferketten. Der Unternehmerverband hat die wichtigsten Gesetzesänderungen zusammengefasst.
Mindestlohn und Minijob-Grenzen steigen deutlich
Eine der spürbarsten Änderungen betrifft Millionen Beschäftigte: Ab 2026 klettert der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Parallel dazu erhöht sich die Minijob-Grenze von derzeit 556 Euro auf 603 Euro monatlich. Diese Anpassung zieht weitere Konsequenzen nach sich: Der Midijob-Bereich verschiebt sich ebenfalls – die Untergrenze steigt auf 603,01 Euro, während die Obergrenze bei 2.000 Euro liegt.
Pendlerpauschale wird attraktiver
Gute Nachrichten für alle Berufspendler: Die Entfernungspauschale beträgt ab 2026 einheitlich 38 Cent pro Kilometer – und zwar schon ab dem ersten Kilometer. Bisher galt diese erhöhte Pauschale erst ab dem 21. Kilometer, während für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent angesetzt werden konnten. Diese Änderung bringt vor allem Beschäftigten mit kürzeren Arbeitswegen spürbare steuerliche Vorteile.
Entgelttransparenz: Mehr Offenheit bei Gehältern
Ab Juni 2026 verschärft die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie die bestehenden Regelungen zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen. Unternehmen müssen in Zukunft schon in Stellenausschreibungen konkrete Gehaltsspannen angeben – eine Praxis, die bisher in Deutschland eher unüblich war.
Besonders kleinere Unternehmen trifft die Neuregelung: Während bisher nur Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten berichtspflichtig waren, gilt diese Verpflichtung nun bereits ab 100 Mitarbeitenden. Die Berichte müssen detailliert über mögliche Entgeltungleichheiten Auskunft geben und Maßnahmen zur Verringerung des Gender Pay Gaps aufzeigen.
Abgeschwächtes EU-Lieferkettengesetz
Eine der größten Erleichterungen für Unternehmen betrifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Während aktuell noch alle Firmen ab 1.000 Beschäftigten umfangreiche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten beachten müssen, wird diese Schwelle drastisch abgemildet. Nach aktuellem Stand sollen in Zukunft nur noch Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro unter das Gesetz fallen.
Weitere Änderungen im Überblick
Die Ausgleichsabgabe für nicht erfüllte Beschäftigungsquoten schwerbehinderter Menschen steigt ab März 2026 auf 155 bis 815 Euro monatlich je unbesetztem Pflichtplatz. Betroffen sind Unternehmen ab 20 Beschäftigten, die die gesetzliche Quote von 5 Prozent nicht erreichen.
Im Verpackungsbereich gelten ab dem August 2026 neue EU-weite Regelungen. Unternehmen müssen dann strengere Kennzeichnungs-, Recycling- und Lizenzierungspflichten erfüllen. Bis zum 12. August müssen Unternehmen Pflichten wie Prüfregeln, Verbraucherinfos, Kennzeichnungen, Grenzwerte für Stoffe und Teilnahme an Wiederverwendungssystemen umsetzen. Ziel ist es, Verpackungen recyclingfreundlicher zu gestalten und das Müllaufkommen zu reduzieren.