Das ändert sich 2022 in Duisburg

Das neue Jahr 2022 bringt einige Änderungen für Duisburgerinnen und Duisburger. Z.B. steigt der Mindestlohn, es gelten neue Tarife im VRR und Stadtwerke senken die Strompreise. Hier eine Übersicht.

Neue Tarife im VRR

Ein Einzelticket wird zum Beispiel 10 Cent teurer und kostet dann 2,90 Euro. Vorher gekaufte Tickets bleiben zunächst gültig und können noch bis Ende März abgefahren werden. Danach könnt Ihr sie im Kundencenter am Hauptbahnhof umtauschen. Ihr zahlt dann lediglich den Differenzbetrag. Das 7-Tage-Ticket gibt es ab Januar nicht mehr. Dafür werden mit "Flex 25" und "Flex35" zwei neue Tickets eingeführt.

Stadtwerke Duisburg: Strom- und Erdgaspreise

Die Duisburger Stadtwerke senken den Strompreis. Und das, obwohl der Einkauf von Strom und Gas so teuer ist wie nie. Je nach Haushalt und Stromverbrauch bedeutet das eine Ersparnis von zwei bis fast vier Euro brutto pro Monat. Erdgas-Kunden müssen dagegen mehr bezahlen. Der Anstieg sei im Branchenvergleich aber moderat, sagen die Stadtwerke.

Für Erdgas-Kunden liegt die Preissteigerung bei einem durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 16.000 kWh bei circa. 5,55 Prozent beziehungsweise 7,15 Euro (brutto) pro Monat.

Kosten für Abfall, Abwasser und Straßenreinigung

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg haben die Gebühren angepasst. In Summe wird alles ein bisschen teurer. Ein Durchschnittshaushalt muss dieses Jahr mit Mehrkosten von 4 Euro 32 rechnen.

Straßenreinigung etwas teurer: etwa 1 Euro 50 bis 2 Euro pro Haushalt.

Abwasser teurer: Für Anwohner in einem Mehrfamilienhaus knapp 10 Euro mehr pro Jahr

Abfallgebühren sinken um rund 72 Cent im Jahr. Wer schon eine Biotonne hat, spart mehr - gut 25 Euro. 

Gebühren für die Stadtbibliothek steigen in Duisburg

Die Jahresgebühr erhöht sich am 1.1 von 15 auf 20 Euro. Die Erhöhung trifft auch Empfänger von Sozialleistungen - der Preis steigt von 7,50 auf 10 Euro. Sparen können dagegen in Zukunft Azubis. Sie müssen ab diesem Jahr keine Gebühren für den Bibliotheksausweis zahlen - genauso wie Schülerinnen und Schüler.

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2022 von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Am 1. Juli 2022 soll er noch mal auf 10,45 Euro steigen. Die neue Ampelkoalition plant den Mindestlohn so bald wie möglich auf 12 Euro zu erhöhen.

Regelsätze für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II steigen leicht

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab 1. Januar 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Auch die Sätze für Kinder und Jugendliche steigen. Sie erhöhen sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro. Am 1. Januar ist zudem die sog. „Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung“ in Kraft getreten. Menschen können sich nun auch online arbeitslos melden und müssen nicht mehr zwingend persönlich zur zuständigen Agentur für Arbeit.  

Kindergeld

Das Kindergeld wird nicht erhöht und bleibt laut Bundesfamilienministerium bei 219 Euro für die ersten beiden Kinder und bei 225 Euro für das dritte. Ab dem vierten Kind werden 250 Euro ausgezahlt. Dafür wird der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien leicht erhöht – der Höchstbetrag steigt um 4 Euro auf 209 Euro.

Diesel und Benzin werden teurer

Am 1. Januar erhöht sich die sog. „CO2-Steuer“, wodurch der Preis für den Liter Benzin und Diesel steigt. Wie viel der Sprit an der Tankstelle letztlich kostet, hängt aber auch von der Ölpreisentwicklung ab. Der Automobilclub Europa ACE rechnet mit einem Aufschlag von 1,6 Cent pro Liter Diesel, und 1,4 Cent pro Liter Benzin.

Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen alten Papierführerschein besitzt, muss bis zum 19. Januar seinen alten Führerschein umtauschen. Grund ist eine neue EU-Richtlinie. Wer nach diesem Datum mit einem zu alten Führerschein kontrolliert wird, zahlt ein Verwarngeld von zehn Euro. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins kostet 25 Euro.

Verbot von Plastiktüten

Ab dem 1. Januar dürfen an Kassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet.

Pfandpflicht

Ab dem 1. Januar gilt eine Pfandpflicht von 25 Cent auch für Frucht-und Gemüsesäften in Plastikflaschen. Ausnahmeregelungen gelten bis 2024 zunächst noch für Milcherzeugungsprodukte in Plastikflaschen. Zudem sind Getränkedosen seit dem 1. Januar ohne Ausnahme pfandpflichtig. Bereits in Verkehr gebrachte Einweg-Getränkeverpackungen dürfen noch bis 1. Juli 2022 pfandfrei abverkauft werden.

Porto

Die Deutsche Post erhöht zum 1. Januar die Portogebühren. Für einen Standardbrief sind 85 statt bisher 80 Cent und für eine Postkarte 70 statt 60 Cent fällig.

Tabaksteuer steigt

In Deutschland steigt die Steuer für eine Packung mit 20 Zigaretten im neuen Jahr um durchschnittlich 10 Cent. 2023 dann noch mal um 10 Cent aufgeschlagen. Auch Wasserpfeifentabak wird dadurch teurer. Vorher galt dafür ein niedrigerer Steuersatz.

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