Coronaschutzverordnung: Diese Regeln gelten jetzt
Veröffentlicht: Mittwoch, 02.03.2022 15:50
Wie angekündigt hat das NRW-Gesundheitsministerium die aktuellen Corona-Maßnahmen zur neuen Coronaschutzverordnung angepasst. Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Alle Infos gibt es in diesem Artikel.
Für Nordrhein-Westfalen gilt, wie zu erwarten war, ab dem 4. März eine neue Coronaschutzverordnung. Diese orientiert sich an die Abmachungen der letzten Ministepräsidentenkonferenz von Mitte Februar. Welche Änderungen beziehungsweise Neuerungen sich in der Verordnung befinden, haben wir euch hier zusammengefasst.
Diese Änderungen und Neuerungen gibt es in der Coronaschutzverordnung ab dem 4. März
- Die 2G-Regel für die Gastronomie wird abgeschafft. Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Test sowie Geimpfte und Genesene ohne Test, dürfen dann essen und trinken gehen - bedeutet: ein 3G-Nachweis ist nötig. Auch für Hotels oder Pensionen, Museen, Konzerte, Sportveranstaltungen oder Kultureinrichtungen wird diese Regelung gelten.
- Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen. Hier gilt allerdings noch die 2G-Plus-Regel. Zugang haben somit Immunisierte, die zusätzlich einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen.
- Bei Fußballspielen oder großen Veranstaltungen gibt es ab einer Zuschauerzahl von über 1.000 Personen folgende Regelung: 2G-Plus und zusätzliche Maskenpflicht in Innenräumen bei 60 Prozent Maximalauslastung mit maximal 6.000 Zuschauern. Im Freien können 75 Prozent maximal und 25.000 Zuschauer erlaubt werden. Liegt die Veranstaltung bei unter 1.000 Personen, darf auch die 3G-Regelung gelten, wenn die Kapazität nicht 500 Personen überschreitet oder aber 60 Prozent der Gesamtauslastung, aber nicht mehr als 1.000 Personen beträgt. Bei 2G-Plus-Veranstaltungen entfällt eine Maskenpflicht. Insgesamt eine ziemliche komplizierte Angelegenheit. Eine Veranschaulichung hat das Land NRW unter diesem Link veröffentlicht.
- Zugangsbeschränkungen wie 3G, 2G und 2Gplus für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren fallen komplett weg. Dies gilt schon ab dem 2. März.
- Bei Volksfesten oder "privaten Feiern mit Tanz", also Hochzeiten oder Geburtstagspartys, gilt weiterhin 2G-Plus - hier sei das Infektionsrisiko laut NRW-Gesundheitsministerium um Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wie bei Großveranstaltungen oder in Diskotheken noch hoch. Hier ist - im Gegensatz zu Clubs und Diskotheken - auch die Auffrischungsimpfung als Nachweis für 2G-Plus ausreichend.
Coronaschutzverordnung zum Download
Die neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen steht allen Menschen frei zum Durchschauen zur Verfügung. Sie ist bis 19. März gültig. Am 20. März stehen weitere, deutlich stärkere Abschaffungen von Corona-Regeln dank des Bund-Länder-Beschlusses an, die eine erneute Aktualisierung der Verordnung nötig machen werden.
Autor: Joachim Schultheis