
© MKfoto/Shutterstock.com
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Ein Labortest auf COVID-19 (Symbolbild).
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Normalerweise machen Schülerinnen und Schüler bis zu drei Tests die Woche. Der Schultest gilt auch als Nachweis für 3G. Jetzt in den Ferien entsteht eine Testlücke. Deshalb müsst Ihr Euren Kindern anderweitig einen Nachweis besorgen, wenn sie zum Beispiel in den Zoo oder ins Schwimmbad gehen wollen. Das gilt natürlich nur für diejenigen, die noch nicht geimpft sind. Für Minderjährige ist der Schnelltest in einem Testzentrum weiter kostenlos. Erwachsene müssen dafür jetzt zahlen. Direkt am ersten Schultag nach den Ferien sollen dann alle Schüler zu Unterrichtsbeginn getestet werden, heißt es vom NRW-Schulministerium.
Die Regelungen zu den Tests im Einzelnen.
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