Corona – Meine Rechte als Arbeitnehmer

Der Corona-Virus sorgt aktuell für leere Supermarktregale, abgesagte Veranstaltungen und in einigen Fällen zu Quarantäne. Was kommt auf mich als Arbeitnehmer zu? Wir haben die Tipps vom Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Bekomme ich weiter Gehalt bei einer Quarantäne?

Ja, sagt Fachanwalt Volker Görzel. Das Geld kommt erstmal weiter von der Firma. Sie geht damit in Vorleistung und holt es sich nachher vom Staat wieder.

Die Kita oder Schule ist zu – habe ich Anrecht auf Freistellung vom Beruf?

Dafür muss man leider Urlaub nehmen, erklärt der Experte. Das ist das Risiko der Eltern. Der Arbeitgeber ist da nicht in der Pflicht. Alternativ kann man sich auch freistellen lassen. Dann hat man aber auch keinen Gehaltsanspruch. Solange man nicht in Quarantäne geschickt wird, muss man zur Arbeit gehen. 

Was ist bei einer Vorerkrankung bzw. wenn man zu einer Risikogruppe gehört?

Grundsätzlich kann man sich auch hier nicht einfach so krankschreiben lassen oder zu Hause bleiben. Ausnahme: Ein Arzt spricht ein sogenanntes Beschäftigungsverbot aus. In dem Fall darf ein Arbeitnehmer seine Arbeit nicht mehr verrichten, so Görzel. Er bekommt auch weiter sein Gehalt. 

Kann ich auf Homeoffice bestehen?

Als Arbeitnehmer kann ich nicht darauf bestehen. Aber auch der Arbeitgeber darf das nicht so ohne weiteres anweisen. Das muss immer im Einvernehmen entschieden werden. 

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