Corona-Lockerungen

Ab heute (15.7) können wir Feste mit besonderem Anlass wieder mit mehr Menschen feiern. NRW hat die Corona-Schutzverordnung weiter gelockert.

Ein Test für das Krankheitsbild des 2019-nCoV (Symbolbild).
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Ob Hochzeit oder Taufe - jetzt sind nicht nur 50, sondern 150 Gäste bei solchen außergewöhnlichen Festen erlaubt. Allerdings nicht ohne Regeln: Die Kontaktverfolgug muss immer sichergestellt sein. Das heißt: Alle Gäste müssen Name und Adresse hinterlegen. Neu ist auch: Bei Veranstaltungen mit bis zu 300 Teilnehmern, wie zum Beispiel bei Konzerten, können die Verantwortlichen auf ein Hygienekonzept verzichten. Auch an Beerdigungen dürfen wieder mehr Menschen teilnehmen.

Ob Fußball, Handball oder Hockey. Es gibt auch Neuerungen für den Freizeitsport. Bis zu 30 Menschen dürfen wieder zusammen Sport machen. Und auch bei Sportveranstaltungen gibt es was Neues: Bis zu 300 Zuschauer sind erlaubt. Allerdings gelten weiterhin die Abstands-Regeln. Und auch im Sport muss sichergestellt sein, dass die Infektionskette nachvollziehbar ist. Alle Anwesenden müssen also den Namen und die Adresse hinterlegen. - aber immerhin: Es ist ein weiterer Schritt in Richtung Normalität. Die Maßnahmen gelten erstmal bis einschließlich 11. August.

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