Corona-Lockerungen

In Duisburg gilt ab heute (1.10) die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Lockerungen gibt es vor allem im Freizeitbereich.

Für Clubs, Discos oder bei privaten Tanzveranstaltungen, wie zum Beispiel einer Hochzeit, reicht ab jetzt ein Schnelltest, der höchstens 6 Stunden alt ist. Im Freien entfällt die Maskenpflicht und zwar auch in Warteschlangen, an Verkaufsständen und bei Sport-und Kulturevents, mit mehr als 2.500 Besuchern. In der Innengastronomie sind keine Abstände bzw. Trennwände mehr nötig. Weiterhin gilt die 3G-Regel.

Details zur neuen Coronaschutzverordnung findet ihr hier.

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