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Für Clubs, Discos oder bei privaten Tanzveranstaltungen, wie zum Beispiel einer Hochzeit, reicht ab jetzt ein Schnelltest, der höchstens 6 Stunden alt ist. Im Freien entfällt die Maskenpflicht und zwar auch in Warteschlangen, an Verkaufsständen und bei Sport-und Kulturevents, mit mehr als 2.500 Besuchern. In der Innengastronomie sind keine Abstände bzw. Trennwände mehr nötig. Weiterhin gilt die 3G-Regel.
Details zur neuen Coronaschutzverordnung findet ihr hier.
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