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Corona-Lockerungen
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Corona-Lockerungen

In Duisburg gilt ab heute (1.10) die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Lockerungen gibt es vor allem im Freizeitbereich.

Veröffentlicht: Freitag, 01.10.2021 03:39

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Für Clubs, Discos oder bei privaten Tanzveranstaltungen, wie zum Beispiel einer Hochzeit, reicht ab jetzt ein Schnelltest, der höchstens 6 Stunden alt ist. Im Freien entfällt die Maskenpflicht und zwar auch in Warteschlangen, an Verkaufsständen und bei Sport-und Kulturevents, mit mehr als 2.500 Besuchern. In der Innengastronomie sind keine Abstände bzw. Trennwände mehr nötig. Weiterhin gilt die 3G-Regel.

Details zur neuen Coronaschutzverordnung findet ihr hier.

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