Corona in NRW: Freitesten fällt weg, Isolationspflicht bleibt

Mittlerweile gibt es fünf Bundesländer, die die Isolationspflicht bei einer Corona-Erkrankung aufheben. In NRW bleibt sie erstmal.

© Land NRW

Laumann: Für Aufhebung ist es zu früh

Es sei nicht der richtige Zeitpunkt, um die Isolationspflicht aufzuheben, sagt das NRW-Gesundheitsministerium. An der Linie hat sich nichts geändert. NRW Gesundheitsminister Laumann sagt, dass man nicht riskieren möchte, dass ansteckende Menschen wieder zur Arbeit gehen und so Kollegen anstecken. Außerdem könne die Isolierung gerade jetzt im Winter und bei der anrollenden Grippewelle Infektionen verhindern.


Isolation endet automatisch

Ab dem 30. November braucht man sich nicht mehr freitesten, wenn man Corona-infiziert war. Die Isolation endet dann automatisch. Ausnahme: Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. Die dürfen weiter erst wieder arbeiten, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. 

Es gilt: bei einem positiven Selbsttest, muss man einen kostenlosen Schnelltest in einem Testzentrum oder einen PCR-Test beim Arzt machen. Ist der auch positiv, muss man auf direktem Weg in die fünftägige Isolation. Als erster Tag zählt der Tag nach dem Test. Nach fünf Tagen dürfen Infizierte dann ohne Test wieder raus. Laumann empfiehlt aber, dass man sich auch nach Ablauf der fünf Tage regelmäßig testet, und Kontakte so lange vermeidet oder Maske trägt. Und: Wer sich krank fühlt, sollte zum Arzt und sich krankschreiben lassen. Das sei nach wie vor auch telefonisch möglich, so Laumann.

Informationen vom Land NRW

Autor: Thorsten Ortmann

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