
© pattilabelle/Fotolia.com
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Die Polizei warnt immer wieder vor Betrugsmaschen
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Laut Verwarnungsgeldkatalog der Stadt sind wir schon mit 45 Euro dabei, wenn wir zum Beispiel betrunken laut Rumgrölen. Und Raucher, die Ihre Kippen auf den Boden schnippen, müssen 30 Euro zahlen. Wildpinkler werden mit 50 Euro bestraft. Und auf keinen Fall sollten die Narren auf die Idee kommen, auf Spielplätzen Alkohol zu trinken. Dann wären nämlich 55 Euro fällig. Ein besonderes Augenmerk richtet das Odnungsamt auf alkoholisierte Jugendliche. Das Jugendschutzgesetz untersagt die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren - für Hochprozentiges muss man mindestens 18 sein.
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