
Von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag gilt an großen Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen ein umfassendes Waffenverbot. Die Bundespolizei reagiert damit auf die erwarteten Menschenmassen und den erhöhten Alkoholkonsum während der Karnevalstage.
Diese Bahnhöfe sind betroffen
Insgesamt 15 Bahnhöfe in NRW werden zu waffenfreien Zonen erklärt. Darunter fallen die Hauptbahnhöfe in Köln, Düsseldorf, Bonn, Münster, Paderborn, Bielefeld, Hamm, Moers, Voerde, Duisburg, Wuppertal, Oberhausen und Mönchengladbach. Zusätzlich gelten die Regelungen für die Bahnhöfe Köln-Süd und Siegburg/Bonn. Die Maßnahme gilt von Altweiberdonnerstag bis einschließlich Karnevalsdienstag. In diesem Zeitraum dürfen Reisende keine gefährlichen Gegenstände mit sich führen.
Was genau verboten ist
Das Verbot umfasst ein breites Spektrum an Gegenständen: Schusswaffen, Messer, Beile, Pistolen sowie Luftdruck- und CO2-Waffen sind untersagt. Darüber hinaus gilt das Verbot für alle Gegenstände, mit denen erhebliche Verletzungen verursacht werden könnten. Die Bundespolizei nutzt eine Allgemeinverfügung, um das Verbot durchzusetzen. Rechtlich darf die Behörde keine klassischen Waffenverbotszonen verhängen – die Allgemeinverfügung hat jedoch die gleiche Wirkung.
Kontrollen ohne konkreten Verdacht möglich
Während der Karnevalstage ist die Bundespolizei befugt, Reisende auch ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren. Diese erweiterten Befugnisse sollen die Durchsetzung des Waffenverbots erleichtern. Die Behörde begründet die Maßnahme mit den besonderen Umständen der Karnevalstage. An den genannten Bahnhöfen finden Karnevalszüge oder Anreisen zu den entsprechenden Feierlichkeiten statt, welche zu einer Vielzahl von Personenbewegungen, Massenproblematiken und im Zusammenhang mit dem Verzehr alkoholischer Getränke zu Gewalttaten unter anderem unter Mitführung und Einsatz gefährlicher Gegenstände führen. Mit dieser präventiven Maßnahme will die Bundespolizei die Sicherheit der Karnevalsfeiernden an den stark frequentierten Verkehrsknotenpunkten gewährleisten.