Kita- und Schulkinder müssen bald gegen Masern geimpft sein

Die Stadt Duisburg hat sich schon lange bei Bund und Land für eine Masern-Impfpflicht eingesetzt. Heute hat das Bundeskabinett das Masernschutzgesetz auf den Weg gebracht.

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Wer sein Kind an einer Schule oder Kita anmelden will, wird nächstes Jahr auch nachweisen müssen, dass es gegen Masern geimpft ist - zum Beispiel mit einem Impfausweis oder einer Bescheinigung vom Arzt. Ist das Kind nicht geimpft, darf die Schule oder die Kita das Kind ablehnen. Aber nicht nur Kinder, sondern zum Beispiel auch Erzieher, Lehrer, Tagesmütter oder Ärzte brauchen bald eine Masernimpfung. Andernfalls drohen Bußgelder bis 2500 Euro.

Und auch Flüchtlinge müssen sich bald gegen Masern impfen lassen. Die Länder aus denen sie kommen, haben häufig schlechte Gesundheitssysteme. Viele Flüchtlinge sind nicht geimpft. In den Notunterkünften leben viele Menschen eng nebeneinander, da können sich die Masern schnell ausbreiten, sagen Experten.

Wenige Masernfälle in Duisburg dieses Jahr

In Duisburg sind Masern im Moment eher kein Thema. Gerade mal zwei Fälle wurden der Stadt seit Anfang Januar gemeldet. Das sah in der Vergangenheit anders aus: Im ersten halben Jahr von 2018 gab es 35 gemeldete Fälle. Deswegen hatte sich die Stadt Duisburg schon in den letzten Monaten bei Land und Bund für eine Masern-Impfpflicht eingesetzt.

Nach dem Bundeskabinett muss noch die Bundesregierung der Masern-Impfpflicht zustimmen. Gesundheitsminister Spahn hofft noch in diesem Jahr auf eine Entscheidung.

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