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Brutaler Angriff in Duisburg: 50-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht
© Michael Dahlke / FUNKE Foto Services
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Brutaler Angriff in Duisburg: 50-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht

Am Landgericht Duisburg hat ein Prozess wegen versuchten Mordes begonnen. Angeklagt ist ein 50-jähriger Mann aus Hamborn.

Veröffentlicht: Dienstag, 27.05.2025 02:56

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Ein 50-jähriger Hamborner muss sich wegen versuchten Mordes an seinem Lebensgefährten vor dem Duisburger Landgericht verantworten. Die Tat ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 30. November 2024 in einer Meidericher Wohnung.

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Heimtückischer Angriff auf pflegebedürftigen Partner

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Der Angeklagte soll seinen 63-jährigen Lebensgefährten, der an Krebs erkrankt und pflegebedürftig ist, in dessen eigener Wohnung angegriffen haben. Der 50-Jährige verbarrikadierte zunächst die Wohnungstür und nahm seinem Partner das lebensrettende Notfallarmband ab. Gegen 4 Uhr morgens schlug der Täter dann auf den schlafenden Mann ein. Das Opfer versuchte vergeblich zu fliehen, doch der Angreifer ließ nicht von ihm ab.

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Brutale Gewalt mit Gegenständen

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Der Angriff eskalierte dramatisch: Zunächst zerschlug der Angeklagte eine Weinflasche auf dem Kopf seines Partners, dann eine Metallstange. Den Höhepunkt der Gewaltorgie bildete der Versuch, den 63-Jährigen mit einem Duschschlauch zu strangulieren. Nur das beherzte Eingreifen von Nachbarn rettete dem Opfer vermutlich das Leben. Sie alarmierten die Polizei, die schließlich Einlass zur Wohnung verlangte. Erst dann ließ der Täter von seinem schwer verletzten Partner ab.

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Schwere Verletzungen und Erinnerungslücken

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Das Opfer erlitt zahlreiche Prellungen, eine Strangulationsfurche am Hals und mehrere Platzwunden, durch die er viel Blut verlor. Der lebensbedrohliche Zustand macht das Ausmaß der Gewalt deutlich. Der Angeklagte behauptet, sich aufgrund von Alkoholkonsum nicht mehr an die Tat erinnern zu können. Das Opfer machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch - mit der Begründung, dass er mit dem Angeklagten verlobt sei. Bis Anfang Juli sind drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Gericht muss klären, ob der 50-Jährige tatsächlich den Tod seines Partners billigend in Kauf genommen hat.

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