
Ein 48-jähriger Duisburger wurde vom Amtsgericht zu zehn Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde jedoch zur dreijährigen Vollstreckung auf Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte hatte im Dezember 2024 einen 46-Jährigen zu Boden geschubst und dann auf das Opfer eingetreten. Der Mann erlitt dabei mehrere Knochenbrüche und eine schwere Verletzung am Auge, das in einer Operation wieder hergerichtet werden musste.
Berufung weiterhin möglich
Der Angeklagte hat sich während des gesamten zweitägigen Verfahrens nicht geäußert. Die Richterin hat das Urteil anhand der Aussage des Opfers gefällt, das den Täter vor Gericht wiedererkannt hat und ihn auch am Tattag anhand eines Handyfotos identifizieren konnte. Ein weiterer Zeuge hatte der Polizei unmittelbar nach der Tat im Dezember 2024 den Namen des 48-jährigen Angeklagten genannt. Allerdings wurden die Personalien dieses Zeugen nicht von der Polizei dokumentiert und auch das Foto, anhand dessen das Opfer den Täter identifizieren konnte, scheint laut Gerichtsprozess gelöscht worden zu sein. Daher ist noch mit einer Berufung zu rechnen.