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Bewährungsstrafe für Duisburger Raser
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Bewährungsstrafe für Duisburger Raser

Ein Duisburger war im Juni mit 200 km/h vor der Polizei geflüchtet. Warum er mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist, erfahrt ihr hier.

Veröffentlicht: Freitag, 20.03.2026 03:54

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Ein 37-jähriger Duisburger ist am Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Führerschein zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte sich am 8. Juni 2024 auf der A 40 eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert.

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Rasante Flucht mit bis zu 200 km/h

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Der Angeklagte ignorierte das Anhaltezeichen eines Streifenwagens und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit. Während der Verfolgung bremste er Polizeifahrzeuge aus, wechselte mehrfach riskant die Fahrstreifen und beschleunigte sein Auto auf bis zu 200 Stundenkilometer. Zuletzt waren drei Polizeifahrzeuge im Einsatz. Nach mehreren Beinahe-Zusammenstößen ging die Polizei vorsichtshalber auf Abstand.

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Geständnis und persönliche Krise als Motiv

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Der Mann gestand sein gefährliches Verhalten vor Gericht rückhaltlos ein. Weinend erklärte er, sein Leben sei aufgrund eines Todesfalles und der Trennung von seiner Lebensgefährtin völlig aus den Fugen geraten. Als Motiv für die Flucht nannte er, dass er ohne Führerschein und mit einem falschen Kennzeichen unterwegs war.

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Bewährungsstrafe mit Auflagen

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Das Schöffengericht setzte die zweijährige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Der Angeklagte, der bislang nur zu Geldstrafen verurteilt worden war, erhält damit eine letzte Chance. Er muss eine Geldbuße von 1000 Euro an die Verkehrswacht zahlen. Zudem muss er zwei Jahre warten, bevor er versuchen kann, eine neue Fahrerlaubnis zu erwerben.

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