
Das Arbeitsgericht hat seine Klage abgewiesen und die Abmahnung für wirksam erklärt. Die Richter sehen in seiner E-Mail eine Pflichtverletzung, weil er nicht nur als Betriebsrat, sondern auch privat geschrieben hat. Die genauen Urteilsgründe werden erst in den kommenden Wochen fertig. Stockert will jetzt in Berufung gehen.
Keine eindeutige Betriebsratsarbeit
Stockert hat laut eigener Aussage die Informationen aus einer Mail des Gesamtbetriebsrats weitergegeben. Es ging um ein mobiles Informationsbüro zum kommenden Abbau von bis 11.000 Stellen beim Unternehmen. Er habe darauf aufmerksam gemacht, dass es das gute Recht der Mitarbeiter ist, sich auch während der Arbeitszeit zu informieren und dass Vorgesetzte das nicht verhindern dürfen. Das Unternehmen aber sagt: Die Mail sei nicht eindeutig als Information eines Betriebsrats gekennzeichnet gewesen. Der Vorwurf in der Abmahnung: individuelles Fehlverhalten, zudem sprach das Gericht laut Aussage Stockerts von einer Amtspflichtverletzung. Weil das Informationsangebot wahrgenommen wurden, kam es wohl zu Produktionsausfällen.
Schlichtung nicht angenommen
Das Gericht hat im Voraus eine Schlichtung angeboten. Die hat vorgesehen, dass die Abmahnung Bestand hat, aber im Laufe des Jahres gestrichen wird. Markus Stockert wollte gegenüber des Unternehmens aber kein Fehlverhalten seinerseits eingestehen und hat den Vorschlag deshalb abgelehnt.
Druck auf Betriebsratsarbeit befürchtet
Stockert und seine Unterstützer befürchten, dass ein Urteil zugunsten des Unternehmens einen Präzedenzfall schafft und die Arbeit von Betriebsräten in die Schusslinie des Unternehmens gerät: "Ich hab ja nichts falsch gemacht. Ich hab meine Arbeit als Betriebsrat gemacht und das passt Thyssenkrupp eben nicht", hat Stockert uns am Vortag des Prozesses gesagt. Weiter sagt er: "Hier wird die Betriebsratstätigkeit angegriffen, die IG Metall-Tätigkeit und wir sollen einfach nur noch die ganzen Konzernpläne schlucken".
Thyssenkrupp hält sich bedeckt
Im Voraus zu dem Gerichtstermin haben wir auch Thyssenkrupp angefragt. Die verweisen auf den Gerichtsprozess und äußern sich nicht weiter zu dem Fall.