Autobrände im Duisburger Norden - Urteil am Landgericht

Zwischen Dezember 2019 und Januar hatte der 60-jährige Walsumer zahlreiche Autos im Duisburger Norden angezündet. Dafür wurde er zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

© Polizei Duisburg

Wegen Brandstiftung in neun Fällen verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz heute einen 60-jährigen Walsumer zu fünfeinhalb Jahren Haft und ordnete seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Zwischen Anfang Dezember 2019 und dem 19. Januar 2020 hatte er im Duisburger Norden Autos angezündet. Ursprünglich war es vor der 2. Großen Strafkammer nur um den Antrag der Staatsanwaltschaft gegangen, den psychisch kranken Mann zum Schutz der Allgemeinheit in der Psychiatrie unterzubringen. Doch ein Gutachter hatte schon frühzeitig Zweifel angemeldet, ob der Beschuldigte bei allen Taten schuldunfähig gewesen sei. In Übereinstimmung mit dem abschließenden Gutachten ging die Kammer im Urteil davon aus, dass der 60-Jährige nur bei der zehnten und letzten Tat, bei der er erwischt worden war, aufgrund akuter Wahnvorstellungen nicht Herr seiner Handlungen gewesen sei. Für die übrigen Taten ging man allenfalls von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aus, womit der Prozess vom Sicherungsverfahren zum Strafprozess wurde.

Walsumer bereits mehrfach vorbestraft

Der bereits erheblich vorbestrafte Angeklagte hatte zu Beginn des mehrtägigen Prozesses nur eine Tat zugegeben, die anderen bestritten. Zahlreiche Indizien überführten ihn: Alle Brände hatten sich in seinem unmittelbaren Lebensumfeld ereignet, nach der Festnahme bei ihm gefundene Grillanzünder waren entgegen den Behauptungen des 60-Jährigen erst kurz vor den Taten gekauft worden. Es fehlten exakt so viele Stücke wie es Brände gegeben hatte. Und bei der Polizei und bei Radio Duisburg waren per Mail anonyme Hinweise eingegangen, mit Details, die eigentlich nur der Täter wissen konnte. Dabei wurde eine spezielle Software verwendet, die eine Rückverfolgung der Mitteilungen unmöglich machten. Der Angeklagte hatte genau so ein Programm unmittelbar zuvor auf seinem Computer installiert.

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