Anklage im Streit um ZOF-Gelder

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Anklage gegen einen ehemaligen Vorsitzenden des Vereins Zukunftsorientierte Förderung - kurz ZOF - erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, Vereinsgelder für private Zwecke ausgegeben zu haben.

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Der Angeklagte soll außerdem Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter nicht bezahlt haben. Insgesamt ist laut Staatsanwaltschaft ein Schaden in Höhe von rund zwei Millionen Euro entstanden. Das Verfahren gegen neun weitere Beschuldigte wegen Beihilfe zur Untreue ist zwischenzeitlich eingestellt worden. Der Tatverdacht gegen sie konnte nicht hinreichend begründet werden. Gegen einen ehemaligen Geschäftspartner des Vereins wird noch ermittelt.



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