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Anklage gegen beurlaubten Feuerwehrchef
© Foto: Martin Möller / Funke Foto Services
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Anklage gegen beurlaubten Feuerwehrchef

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und Anklage gegen den beurlaubten Feuerwehrchef Oliver Tittmann erhoben. Das wird ihm vorgeworfen.

Veröffentlicht: Freitag, 11.07.2025 11:45

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Die Stadt Duisburg hatte im vergangenen Jahr Anzeige gegen den Feuerwehramtsleiter Oliver Tittmann erstattet und ihn beurlaubt. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, Dinge für private Zwecke bestellt zu haben. Diese Vorwürfe haben sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht erhärtet. In einem Fall besteht jedoch ein "hinreichender Tatverdacht wegen Untreue", heißt es bei der Staatsanwaltschaft.

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Anklage wegen Untreue

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Tittmann wird vorgeworfen, seine Stellung ausgenutzt zu haben, um einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr einen Ausbildungsplatz als Bürokaufmann zu verschaffen. Die Voraussetzung für solch eine Ausbildung bei der Feuerwehr der Stadt Duisburg hätte allerdings nicht vorgelegen. Formal soll die Ausbildung dann von einem Privatunternehmen übernommen worden sein. Faktisch wurde die Ausbildung aber bei der Stadt Duisburg gemacht. Das Privatunternehmen hatte der Stadt für die formale Anstellung Kosten in Höhe von 24.255,13 Euro in Rechnung gestellt. Diese Rechnung soll der Feuerwehrchef – ohne Rechtsgrundlage – durchgewunken haben.

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Prozessbeginn noch unklar

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Der Beschuldigte hat sich zu dem Vorwurf eingelassen, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Tittmann gibt an, von den Hintergründen der Rechnung keine nähere Kenntnis gehabt zu haben. Bei einer Verurteilung droht dem beurlaubten Feuerwehrchef bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.

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