
© JacobST - Fotolia
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Die Frau war wegen versuchter Nötigung angeklagt. Sie hatte der zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes eine Droh-Mail geschrieben und auch OB Link einen Drohbrief an seine Privatadresse geschickt. Sie schrieb: " Falls Sie erlauben, dass unserer Tochter Schaden zugefügt wird, werde ich Ihnen Schaden zufügen." OB Link sollte auch vor Gericht aussagen. Weil die Frau aber gestanden hat, hat der Richter auf seine Anhörung verzichtet. Die Mutter hat ihre Haftstrafe bereits in U-Haft verbüßt.
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