Änderungen 2023: Kindergeld, Abfallgebühren und mehr

Das neue Jahr bringt einige Änderungen in Duisburg. An einigen Stellen ändern sich zum Beispiel die Preise.

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Bus und Bahn fahren wird teurer. Im VRR steigen die Preise für Einzel-, Tages-, und Gruppenkarten um durchschnittlich 3,9%. Für Tickets hier in Duisburg heißt das ganz konkret: ein Einzelticket der Preisstufe A1 kostet für Erwachsene jetzt 3€, statt 2,90€. Ein 4er Ticket kostet 11,50€, statt 11 Euro. Auch die Wirtschaftsbetriebe haben ihre Gebühren neu berechnet. Beim Winterdienst und Abwasser wird es etwas teurer. Unter anderem weil die Spritkosten für die Fahrzeuge gestiegen sind. Die Abfallgebühren werden dafür aber günstiger. Die kosten bei den Recyclinghöfen bleiben konstant.

Bürgergeld, Kindergeld und Renten

In vielen Bereichen gibt es mehr Geld. Das Bürgergeld löst Hartz IV ab. Als Regelsatz gibt es dabei jetzt rund 500 Euro – also etwa 50 Euro mehr als beim Arbeitslosengeld II. Außerdem wird das Kindergeld erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es jetzt 18 Euro mehr pro Monat. Auch die Renten sollen steigen. In Westdeutschland sollen die Beträge um Juli um etwa 3,5% steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2%. Diese Daten sind aber noch vorläufig. Klarheit über die Rentenerhöhung soll es im Frühjahr geben.

Wohngeld-Plus

Mit dem „Wohngeld-Plus“ werden deutlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Daneben steigt auch die Höhe des Wohngeldes um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat, das ist mehr als eine Verdoppelung. Außerdem wird zur Entlastung bei den Heizkosten eine dauerhafte Heizkomponente eingeführt. Mit der Berücksichtigung höherer Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestandes wird zudem klimagerechter und bezahlbarer Wohnraum gestärkt. Anträge für das neue „Wohngeld Plus“ können ab sofort gestellt werden. Jetzt gestellte Anträge, die nach dem aktuellen Recht noch abgelehnt werden, werden durch die Wohngeldstelle automatisch im Jahr 2023 mit dem dann aktuellen Wohngeldrecht erneut geprüft. In diesem Fall ist kein neuer Antrag nötig.

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