
Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlich begangenen Fällen hat das Landgericht am König-Heinrich-Platz einen 36-jährigen Duisburger zu acht Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer trat der Mann am 1. Januar in Rheinhausen die Wohnungstür seiner seit rund einem Jahr getrennt lebenden Ex-Lebensgefährtin ein und attackierte im Schlafzimmer deren neuen Partner mit einem Messer. Dabei fügte er dem Mann mehrere schwere Stich- und Schnittverletzungen zu. Auch die Frau wurde bei dem Angriff verletzt. Es gelang ihr schließlich, den Angreifer zu entwaffnen und ihm das Messer in die Schulter zu stoßen. Der Angeklagte zog die Waffe wieder heraus und verließ anschließend die Wohnung.
Gericht verneint Mordmerkmal
Den ursprünglichen Vorwurf des versuchten Mordes sah die Kammer nach dem sechstägigen Verfahren nicht als erwiesen an. Nach Auffassung des Gerichts handelte der Angeklagte weder heimtückisch noch aus niedrigen Beweggründen wie Eifersucht oder Besitzdenken. Vielmehr sei er in einer Überforderungssituation gewesen, weil die Geschädigte ihn gedrängt habe, sich um die gemeinsamen zwei Kinder zu kümmern, obwohl er dies wegen seiner Arbeit und der Wohnverhältnisse kaum habe leisten können. Das könne die brutale Tat und ihre Folgen jedoch in keiner Weise entschuldigen, so das Gericht. Beide Verletzten leiden bis heute unter den körperlichen und psychischen Folgen des Angriffs.