
34.700 Mini-Jobber in Duisburg: 47 Euro mehr Gehalt ab Januar
Zum Jahreswechsel bekommen die meisten Mini-Jobber in Duisburg mehr Geld. Ab Januar steigt die monatliche Verdienstgrenze auf 603 Euro. Grund ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde.
Veröffentlicht: Montag, 22.12.2025 10:15
In Duisburg bekommen rund 34.700 Mini-Jobber ab Januar mehr Geld. Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde, dadurch können sie bis zu 603 Euro im Monat verdienen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat auf die Änderungen hingewiesen. Die meisten Mini-Jobber erhalten nur den gesetzlichen Mindestlohn. „Wenn Mini-Jobber 10 Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie ab dem Jahreswechsel 47 Euro pro Monat mehr auf dem Konto haben", erklärt Adnan Kandemir, Geschäftsführer der NGG Nordrhein. Er appelliert an die Beschäftigten, das Lohn-Plus im Blick zu behalten.
Gewerkschaft fordert gleiche Rechte für Mini-Jobber
„Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden", betont Kandemir. Die NGG Nordrhein kritisiert, dass geringfügig Beschäftigte häufig als Aushilfen mit weniger Rechten behandelt werden.
Die Gewerkschaft macht deutlich: Bei gleicher Qualifikation und gleicher Arbeit steht Mini-Jobbern derselbe Stundenlohn zu wie Vollzeitkräften. Außerdem haben sie Anspruch auf:
- Bezahlten Urlaub
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Zuschläge bei Wochenend- oder Nachtarbeit
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld (wenn im Betrieb üblich)
Gastronomie setzt stark auf Mini-Jobs
Besonders in der Gastronomie sind Mini-Jobs weit verbreitet. 5.010 Mini-Jobber arbeiten allein in diesem Bereich in Duisburg, wie Zahlen der Arbeitsagentur zeigen. „Ob auf dem Weihnachtsmarkt oder im Biergarten, in der Restaurantküche oder an der Bäckereitheke – Unternehmen nutzen Mini-Jobs, um es wirtschaftlich rundlaufen zu lassen", sagt Kandemir.
Kritik an Mini-Job-System
Die NGG Nordrhein sieht die hohe Zahl der Mini-Jobs kritisch. „Mini-Jobs verdrängen Vollzeitstellen", warnt Kandemir. Nur reguläre Jobs böten den Beschäftigten kompletten Sozialversicherungsschutz – von der Rente über die Pflege bis zur Arbeitslosigkeit. Die Gewerkschaft fordert die Abschaffung von Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form. „Auch für Jobs mit geringer Wochenarbeitszeit muss gelten: Wer arbeitet, muss ab der ersten Stunde komplett sozialversichert sein", so der NGG-Geschäftsführer.
Besonders Frauen betroffen
56 Prozent aller geringfügig Beschäftigten in Duisburg sind Frauen. Viele junge Mütter starten mit einem Mini-Job, um später wieder voll in den Beruf einzusteigen. „Genau das gelingt vielen aber nicht. Gerade dann, wenn der Betrieb nicht mitzieht und ihnen keine Jobs mit mehr Wochenstunden anbietet", erklärt Kandemir. Der Mini-Job werde so zur beruflichen Sackgasse – mit deutlich geringerer Rente als Folge.