2G im Einzelhandel bleibt - Duisburger Geschäfte leiden

Auch weiterhin bleibt es bei der 2G-Regelung in Duisburger Geschäften. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Mittwoch für ganz NRW entschieden. Die Duisburger Geschäfte leiden weiter. Das Weihnachtsgeschäft ist hier für den Einzelhandel ins Wasser gefallen, sagt der Einzelhandelsverband.

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Das Oberverwaltungsgericht hat gestern (22.12.) entschieden: Es ist vertretbar, dass nur Geimpfte oder Genesene in die Läden dürfen. Geklagt hatte eine Kaufhauskette. Sie sagt, im Einzelhandel bestehe keine große Infektionsgefahr. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind weiterhin Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien.

Weihnachtsgeschäft: Duisburger Einzelhandel leidet

Das Weihnachtsgeschäft ist für den Einzelhandel dieses Jahr ins Wasser gefallen. Dieses Fazit zieht der Einzelhandelsverband Niederrhein. Der Verband macht für das schlechte Weihnachtsgeschäft auch die 2G-Regelung mitverantwortlich. Demnach haben die Geschäfte in der Innenstadt 37 Prozent ihres Umsatzes verloren - dabei wäre das Weihnachtsgeschäft wichtig gewesen, so die Geschäftsführerin des Verbandes Doris Lewitzky:

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