
16 Jahre krank: Lehrerin angeklagt
Jahrelang soll eine Lehrerin des Berufskollegs Wesel krankgeschrieben gewesen sein und trotzdem ihr volles Gehalt kassiert haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage erhoben. Der Frau werden Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Es geht um mehr als 248.000 Euro.
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Im Fall der Lehrerin, die seit 2009 nicht mehr zum Dienst am Berufskolleg Wesel erschienen sein soll, gibt es neue Entwicklungen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am 23. Oktober Anklage gegen die Frau beim Landgericht Duisburg erhoben. Ihr werden Betrug in elf besonders schweren Fällen sowie Urkundenfälschung in zwei Fällen vorgeworfen. Der Fall hatte bereits vor einigen Monaten für Aufsehen gesorgt. Wie Radio Duisburg berichtete, soll die Lehrerin über einen Zeitraum von rund 16 Jahren nicht mehr unterrichtet haben. Nun haben die Ermittler ihre Untersuchungen abgeschlossen und werfen der Frau vor, ihren Arbeitgeber über ihre tatsächliche Dienstfähigkeit getäuscht zu haben.
Mehr als 248.000 Euro zu Unrecht erhalten?
Laut Staatsanwaltschaft soll die Lehrerin zwischen März 2021 und März 2025 insgesamt zehn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Berufskolleg Wesel eingereicht haben. Dabei soll sie gewusst haben, dass sie gesundheitlich durchaus in der Lage gewesen wäre, ihren Dienst zu erfüllen. Durch die Bescheinigungen ging das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr weiterhin davon aus, dass die Frau krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte. Deshalb erhielt sie ihre vollen monatlichen Bezüge. Nach Ansicht der Ermittler hätte sie darauf wegen ihres unentschuldigten Fernbleibens allerdings keinen Anspruch gehabt. Auch im September 2025 soll die Lehrerin im Rahmen eines Disziplinarverfahrens über ihren Rechtsanwalt weitere Krankmeldungen bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt haben. Diese sollten Fehlzeiten abdecken, für die zuvor keine entsprechenden Bescheinigungen eingereicht worden waren. Insgesamt soll die Frau allein im untersuchten Tatzeitraum mehr als 248.000 Euro zu Unrecht erhalten haben. Die Anklage beschränkt sich dabei auf den Zeitraum ab März 2021, da frühere mögliche Taten bereits verjährt sind.
Auch gefälschte Tauchtauglichkeitsbescheinigungen im Verdacht
Neben den mutmaßlich vorgetäuschten Erkrankungen geht es in der Anklage auch um zwei mögliche Urkundenfälschungen. Die Lehrerin soll als aktive Tauchsportlerin zwei Tauchtauglichkeitsbescheinigungen selbst erstellt haben. Angeblich stammten diese von einer Ärztin, die tatsächlich gar nicht existiert. Ob die Frau während ihrer Fehlzeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist, konnten die Ermittler dagegen nicht nachweisen. Konkrete Hinweise darauf ergaben sich laut Staatsanwaltschaft nicht.
Bis zu zehn Jahre Haft möglich
Die Staatsanwaltschaft wirft der Lehrerin gewerbsmäßigen Betrug vor. Sie soll sich durch ihr wiederholtes Vorgehen über längere Zeit eine erhebliche Einnahmequelle verschafft haben. In einem Fall soll zudem ein besonders hoher finanzieller Schaden entstanden sein. Für besonders schweren Betrug sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Bei Urkundenfälschung drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Die Lehrerin hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ob das Landgericht Duisburg die Anklage zulässt und ein Hauptverfahren eröffnet, steht noch aus. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.